
Kinder haben das, in der Verfassung verankerte, Grundrecht auf gewaltfreies Aufwachsen.
Dies gilt für alle Lebensbereiche: Für die Familie, das erweiterte soziale Umfeld und selbstverständlich für die Bildungseinrichtung Schule.
Die zugrundeliegende Haltung dieser Kinderschutzrichtlinie ist:
Jegliche Form von Gewalt hat in Schulen keinen Platz.
Körperliche Gewalt
Psychische Gewalt
Vernachlässigung
Sexualisierte Gewalt/Sexuelle Übergriffe
Strukturelle/Institutionelle Gewalt
kinderschutzkonzept_sms_und_pts_oberndorf_2025.pdf